25. Februar 2021

Behinderungsanzeigen ganz einfach durch eine Berichtsvorlage erstellen!

In MemoMeister kannst du ganz einfach Berichte erzeugen (lassen). Wie das funktoniert und was man davon hat, zeigen wir im Video. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern informiert über Teile der VOB und BGB am Bau.

Die Highlights aus der Aufnahme des MacherMittwochs:

  • Störung im Bauablauf
  • Dokumentation als Leistung
  • Baufortschritt dokumentieren
  • Auftraggeber informieren

Was ist eine Baubehinderung?

Im Bauwesen werden alle Ereignisse als „Behinderung“ bezeichnet, die den vorgesehenen Bauablauf stören, verzögern oder hemmen. Die VOB/B muss wirksam in den Bauvertrag einbezogen sein, da die Baubehinderung nicht im Werkvertragsrecht des BGB geregelt ist.

Mit Berichts Vorlagen schnell eine Anzeige erzeugen

Informationen (Bilder) die bei der Dokumentation auf der Baustelle erstellt werden, sind automatisch hinterlegt. So können Berichte inkl. der Bildbeschreibung in Sekunden erzeugt werden. Wie das im Tool aussieht, erklären wir in diesem Video.

Eine der Berichtsvorlagen im Tool: Behinderungsanzeige

Wann wird sie wirksam?

Der Antragsteller muss folgendes beachten, damit eine Behinderungsanzeige wirksam wird:

  • Sie muss unverzüglich erstellt und an den Auftraggeber übermittelt werden 
  • schriftlich erfolgen
  • so genau wie möglich die Situation beschreiben

Es ist nicht ausreichend mitzuteilen, dass die planmäßige Erbringung der Leistung erschwert ist. Es muss dokumentiert sein, welche konkreten Arbeiten aufgrund welcher Umstände nicht - wie geplant - durchgeführt werden können. Es können verschiedene Gründe genannt werden.

Gründe für Behinderung des Bauablaufs nach § 6 VOB/B

Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen, können einer Behinderungsanzeige folgende weitere Gründe zugrunde gelegt werden: 

  • Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Nachunternehmers
  • Höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände 
  • Witterungseinflüsse, mit denen bei Abgabe des Angebots nicht gerechnet werden konnte
  • Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers

Glaubt der Auftragnehmer, dass eine Behinderung seiner Leistung vorliegen wird – die Behinderung muss also noch nicht eingetreten sein – muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen.

Weitere Gründe

Sind zum Beispiel: freigegebene Pläne liegen nicht (termingerecht) vor oder die vorliegenden Pläne sind unvollständig oder verspätet eingegangen.

Sie besteht immer aus drei Bestandteilen:


1. Welchen Bauabschnitt betrifft die Behinderung
2. Wo durch glaubt sich der Auftragnehmer behindert (Grund)
3. Die Auswirkungen der Behinderung auf die Leistung (z.B. Verlängerung der Bauzeit)

Weiterer Tipps

Hier haben wir noch ein Lesetipp, wenn es um Abrechnung von Bauleistungen geht.

Wie man damit schnell umgehen kann (Produktive Bauleiter mit iPads auf der Baustelle)

Im Tool haben wir eine Cloud Freigabe angelegt. Dort sind weitere Beispiele für Störungen im Bauablauf, Gründe für Bedenkenanzeigen und ein Beispiel für eine Behinderungsanzeige als PDF. MemoMeister generiert jeden Bericht immer als WORD Datei, damit man sie noch bearbeiten kann.

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