Unter einem Mangel versteht man die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit oder wenn die Leistung gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt.
Eine Mängelanzeige basiert auf dem §13 Absatz 1 VOB/B. In der VOB ist der Auftragnehmer verpflichtet innerhalb der Verjährungsfrist alle entstandenen Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen – dazu Bedarf es aber einigen Vorrausetzungen.
Wenn ein oder mehrere Mängel vor der Abnahme existieren, steht dem Auftraggeber zunächst ein Mangelbeseitigungsanspruch zu.
Es gibt mit Vorliegen des Mangels, einen potentiellen Schadensersatzanspruch. Dieser kann entstehen, wenn andere Gewerke ihre Leistung Aufgrund des Mangels nur verzögert ausführen können. (Siehe unsere Verzugsanzeige bei z.B. Bedenkenanmeldung).
Die Berichtsvorlage in MemoMeister hilft, die Voraussetzung für Ansprüche gem. § 4 Nr. 7 VOB/B zu schaffen.
Ist eine Frist angemessen? Ist die Art und der Umfang des Mangels entscheidend, d.h. es ist objektiv zu belegen, in welcher Zeit ein Auftragnehmer diesen beseitigen kann. Das heißt es ist eine Einzelfallentscheidung. Daher ist für das festlegen der Zeistpanne eine gute Fotodokumentation sehr wichtig.
Ist die Zeitspanne zu kurz gewählt und der Auftragnehmer kann in der Frist nicht reagieren, dann kann das einen Anspruchsverlust nach sich ziehen.
Die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches können im Gegensatz zum § 13 Abs. 5 VOB/B die Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch bloße schriftliche Anzeige des Mangels nicht gehemmt werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist dafür grundsätzlich die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nötig.
Eine saubere Mängelrüge hilft bei späteren Streitigkeiten immer, auf der sicheren Seite zu sein. Proffesionell belegt und schnell erstellt durch eine digitale Projektakte. Die Vorlage zur Mängelrüge ist in MemoMeister hinterlegt und kann sofort verwendet werden, sobald man sich registriert hat. Sie steht dann auch zum Download im Tool bereit.
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