Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der FREIRAUM GmbH, Ameisenbergstraße 29, 70188 Stuttgart (nachfolgend „Provider“ genannt) und ihren Unternehmenskunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) - zusammen „Vertragspartner“ genannt - bei der Nutzung eines vom Provider betriebenen Cloud-Services (siehe näher hierzu § 2).
Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des MemoMeister Cloud-Service. Die AGB sind für die Dauer des Vertrages in der jeweils geltenden Fassung auf der Webseite des Providers unter www.memomeister.com/agb abrufbar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
(1) Der Provider erbringt für den Kunden Software-as-a Service (SaaS) - Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software inklusive der Zurverfügungstellung des erforderlichen Speicherplatzes (Cloud-Service). Der Cloud-Service ermöglicht dem Kunden eine datenbankgestützte Verwaltung von elektronischen Dokumenten aller Art. Es handelt sich folglich um ein Dokumentmanagementsystem. Ziel des Cloud-Service ist es, Schriftstücke, Akustik und Lichtbilder aller Art zu speichern, sie unternehmensweit zugänglich zu machen und insbesondere eine einfache und schnelle Suche nach Informationen und deren Auswertung zu ermöglichen, wobei der Zugriff über das Internet erfolgt. Der Cloud-Service dient damit zur Organisation und Koordination von Erfassung, Entwicklung, Überarbeitung, Kontrolle und Verteilung von Dokumenten. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Einschränkungen nach (§ 8 (7)) dieser Bedingungen hingewiesen, nach denen die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen sowie sonstiger Buchhaltungs- oder Archivierungspflichten nicht durch den Cloud-Service abgedeckt werden kann.
(2) Bestandteil des Cloud-Service sind die entgeltliche Überlassung der Cloud-Service Software (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) des Providers zur Nutzung über das Internet sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.(3) Dem Provider ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz und allgemein bei der Erbringung des Cloud-Service Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
(1) Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die vom Provider zur Nutzung der Anwendung freigegebene Softwareumgebung, insbesondere Browser, sind in den Systemvoraussetzungen der Anwendung festgelegt. Für die Schaffung der zur vertragsgemäßen Nutzung der Funktionalitäten notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus Ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung gemäß des Ihnen vorliegenden Angebotes.
(3) Der Provider entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern, die er den Kunden zur Verfügung stellt. Die neuen Fassungen können auch Funktionserweiterungen beinhalten. Ein Anspruch des Kunden zur Erstellung von neuen Fassungen oder auf die Aufnahme bestimmter zusätzlicher Funktionalitäten in die Anwendung besteht nicht.
(4) Der Provider stellt dem Kunden ein Online-Handbuch zur Verfügung.
(1) Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der Cloud-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
(3) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Mit dem Einstellen von Inhalten in den Cloud-Service räumt der Kunde dem Provider jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere zur Speicherung der Inhalte auf dem von Provider bereitgestellten Server zur Bearbeitung und Vervielfältigung und Übermittlung über das Internet, soweit dies für die Erfüllung des Nutzungsvertrages erforderlich ist. Soweit der Kunde die eingestellten Inhalte wieder aus dem Cloud-Service entfernt, erlischt das dem Provider eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Soweit gesetzlich erforderlich oder gerichtlich bzw. behördlich angeordnet, bleibt der Provider allerdings berechtigt, zu Sicherungs- und Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.
(1) Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem in der Preisliste definierten und bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang ablegen. Sofern der vereinbarte Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Provider.
(2) Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5) Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmäßig Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
(7) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider dem Kunden unverzüglich sämtliche von ihm hochgeladenen Dateien, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben. Hiervon umfasst sind nicht die vom Provider erstellten Beziehungen zwischen den Dateien und die hierzu generierten Schlagworte.
(8) Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
(9) Dem Provider stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen SOFTWARE und der weiteren Cloud-Dienste innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr) nach Eingang der jeweiligen Frage innerhalb von fünf Werktagen telefonisch oder in Textform beantworten.
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Cloud-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der Cloud-Services erfolgt täglich. Die Wartung der Cloud-Services ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Cloud-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 6 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollte, wird der Provider den Kunden davon binnen 48 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach diesem Vertrag beträgt 95,0 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, geltenden anwendbaren Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Cloud-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(5) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der Cloud-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der Cloud-Services erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(6) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(7) Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen sowie sonstiger Buchhaltungs- oder Archivierungspflichten bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Der Provider stellt insofern ausdrücklich klar, dass die SOFTWARE nicht zur Erfüllung der genannten Pflichten bzw. Einhaltung der Fristen geeignet ist und eine separate Buchhaltung des Kunden insofern weiterhin notwendig bleibt.
(8) Dem Kunden sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung der Cloud-Dienste untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind dem Kunden folgende Handlungen untersagt: das Einstellen gegen Datenschutzrecht und sonstiges Recht verstoßender Inhalte;
die Nutzung von Inhalten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
(9) Der Kunde sichert zu, nur solche Daten zu speichern, die in Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit stehen (Fair-Use-Policy). Bei der Einstellung eigener Inhalte sind dem Kunden des Weiteren folgende Aktivitäten untersagt: die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen; die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit). Ebenfalls untersagt ist dem Kunden jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Cloud-Services zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme des Providers übermäßig zu belasten. Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen des Kunden ist der Provider berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten des Kunden zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Providers. Diese wird an den Kunden versendet und ist in ihrer jeweils aktuellen Form unter www.memomeister.com/preise/ einsehbar.
(2) Der Provider behält sich vor, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung jener Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die IT-Infrastruktur oder sonstige laufende Kosten erhöhen oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen wird der Provider die Preise ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Provider wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
(3) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(1) Der Provider stellt die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Cloud-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages und der daraus verwiesenen Dokumente sicher.
(2) Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(3) Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(4) Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(6) Der Provider haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt nach erfolgreicher Anmeldung und Registrierung durch den Kunden mit der Bestätigung des Providers und kann bei Monatsabonnements von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen beendet werden. Bei Jahresabonnements kann das Vertragsverhältnis frühestens nach Ablauf eines Jahres beendet werden, die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende des Vertragsjahres. Andernfalls verlängert sich das Jahresabonnement jeweils um ein weiteres Jahr.
(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Cloud-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
(1) Der Kunde selbst ist für die ggf. nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch seine Vertragspartner (insbesondere Endkunden und Mitarbeiter) erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich. Er sichert dem Provider zu, auch im Übrigen die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes zu beachten.
(2) Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Provider vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
(3) Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
Der Kunde willigt hiermit ein, dass der Provider seine E-Mail-Adresse sowie die Nutzungsfrequenz seiner Dienstleistungen auswertet, um den Kunden über Produkte und Dienstleistungen aus seinem Hause oder passende Produkte und Dienstleistungen von Partnerunternehmen mittels E-Mail zu informieren. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann durch Klick auf den in jeder Newsletter-E-Mail bereitgestellten Link, per E-Mail an info@freiraum.xyz oder durch eine Nachricht an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten erklärt werden. Die angegebenen Daten des Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Newsletter-Versand erfolgt im Übrigen entsprechend der gesonderten Datenschutzerklärung.
Der Kunde willigt weiter ein, dass der Provider zur Weiterentwicklung des Vertragsgegenstandes bzw. des Leistungsumfanges das Nutzungsverhalten des Kunden auswertet und statistische Auswertungen durchführt bzw. zur Durchführung von Kundenumfragen verwendet, damit die angebotenen Dienstleistungen besser auf die individuellen Bedarfe des Kunden angepasst werden können.
(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
(1) Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses in angemessenem Umfang zu ändern. Der Provider wird den Kunden hierzu über geplante Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung oder nutzt er nach deren Ablauf den Cloud-Service weiter, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Auf diese Wirkungen wird der Provider in der Ankündigung hinweisen. Widerspricht ein Kunde einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als fristlose Kündigung des Vertrags durch ihn.
(2) Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit auch ohne Zustimmungserfordernis des Kunden zu ändern, wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden; soweit der Provider verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; soweit der Provider damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt oder soweit der Provider zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
Besondere Bedingungen für Cloud-Service Testversionen
Eine kostenlose Cloud-Service Testversion kann dem Kunden für Testzwecke für einen begrenzten Zeitraum durch den Provider überlassen werden. Eine Testversion dient nicht dem Einsatz im laufenden Geschäftsbetrieb. Im Übrigen gelten abweichend von den sonstigen AGB vorrangig die nachfolgenden besonderen Bestimmungen:
1. Beschaffenheit des Cloud-Service und keine Gewährleistung
Sofern der Cloud-Service dem Kunden in Form einer Testversion unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird gelten abweichende Bedingungen. In diesem Falle gewährleistet der Provider weder, dass der Cloud-Service die unter § 2 und § 3 beschriebenen Eigenschaften aufweist oder die Erwartungen und Ansprüche des Kunden erfüllt, noch dass es in Kombination mit einer von Dritten zur Verfügung gestellten Hardware oder Anwendersoftware funktioniert. Ebenso gewährleistet der Provider nicht die fehlerfreie und dauerhafte Funktionsfähigkeit des Cloud-Service oder das Beheben von Fehlern. Weiterhin gewährleistet der Provider nicht, dass die SOFTWARE frei von Rechten Dritter ist. Der vorstehend geregelte Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Provider einen Mangel im Recht arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall ist der Provider verpflichtet, dem Kunden den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
2. Produktsupport
Der Provider bietet nach eigenem Ermessen einen beschränkten Produktsupport auf freiwilliger Basis an. Der Provider behält sich das Recht vor, Updates hinsichtlich des Inhalts des Cloud-Service und der zugehörigen Programme, Dateien, Unterlagen oder anderer Elemente durchzuführen.
3. Haftung
Der Provider haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nur bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Diese Beschränkungen gelten nicht im Fall von Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens. Die zwingend vorgeschriebene Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
4. Laufzeit
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses über die Testversion wird jeweils bei Abschluss des Tests bestimmt. Das Vertragsverhältnis beginnt nach erfolgreicher Anmeldung und Registrierung durch den Kunden mit der Bestätigung des Providers und kann auch bei einer unbeschränkten Laufzeit von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen beendet werden. Sofern bei Abschluss nichts Anderes geregelt wird, beträgt die Testdauer 14 Tage. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums.
Zuletzt aktualisiert: März 2019
AGB | Impressum | Datenschutz