Beim Nachtragsmanagement in der Baupraxis werden sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers relevante nachweise eingefordert. Für den Auftraggeber ist es wichtig, ob der Nachtrag dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt ist. Für Auftragnehmer enstprechend, ob die Rechtsgrundlage für Nachträge geschaffen wurde und diese dann richtig abgerechnet werden kann.
Das Baurecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Ein professionelles Nachtragsmanagement ist von enormer Bedeutung. Hier wird Geld verdient bzw. zuviel ausgegeben. Bei restlichen Fragen zu Nachträgen oder Gewährleistung empfehlen wir einen entsprechend kompetente Rechtsbeistand im Baurecht.
Beim Bausoll handelt es sich um die vereinbarte Bauleistung unter bestimmten Bedingungen und der Einhaltung einer gewissen Bauzeit. Das Bausoll ist die Grundlage des Bauvertrags. Sofern die Bauleistung vom vereinbarten Bausoll abweicht, sind Nachträge an der Tagesordnung. Daraus resultieren Nachforderungen des Auftragnehmers respektive Anpassungen der Vergütung. Wenn Störungen den Bauablauf verändern, enstehen Koste (z.B. Stillstand von Geräten, Gerüsten). Die Abrechnung dieser Kosten ist schwierig, aber möglich. Nicht selten kommt es bei der Nachverhandlung zu Diskrepanzen zwischen Auftraggeber und -nehmer.
Durch die Veränderung des vertraglich festgelegten Bausolls zu einem späteren Zeitpunkt entsteht ein Nachtrag. Beim Nachtrag fordert der Auftragnehmer eine Vergütung für die erbrachte, aber abweichende Bauleistung. Die Abweichung erfolgt auf Anordnung des Auftraggebers nach dem Abschluss des Bauvertrags. Eine Rechtsgrundlage findet sich in der VOB/B in § 2.
In der Baupraxis sind die Ursachen für Nachträge vielfältig. Hieraus ergibt sich das Erfordernis einer umfassenden, strukturierten Dokumentation. Das Nachtragsmanagement ist komplex und erfordert Expertise aus diversen Fachrichtungen. Ursachen für einen Nachtrag sind beispielsweise Eingriffe des Auftraggebers in die Bauausführung und/oder -planung, die unzureichende Mitwirkung eines Vertragspartners oder Vertragsverletzungen anderer am Bauprojekt Beteiligter.
Sofern die Nachträge zu Mehrkosten führen, ist eine Nachverhandlung der Vergütung ein muss. Die neue Berechnung der Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Preise. Bei Mengenmehrungen oder -minderungen kann eine Unterdeckung oder Überdeckung von Gemeinkosten (AGK oder/und BGK) entstehen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich im Zuge von Verhandlungen zu bemühen, die Meinungsstreitigkeiten beizulegen.
Ziel des Nachtragsmanagements ist ein ganzheitliches Vorgehen. Wenn der Auftragnehmer eine Nachforderung anmeldet, muss der Auftraggeber direkt reagieren. Das Nachtragsmanagement umfasst die Dokumentation von Ursachen, die Prüfung der Anspruchsgrundlagen sowie die Einhaltung etwaiger Formvorschriften. Zudem empfiehlt es sich, die Nachträge in ihrer Höhe prüfen und Dokumente für etwaige Nachverhandlungen vorbereiteten zu lassen.
Vor der Nachverhandlung ist eine Prüfung der Forderung wichtig. Die Prüfung erfolgt in drei Schritten. Es müssen die Voraussetzungen des Anspruchs vorliegen. Die Einheitspreise des Nachtrags und die Form der Abrechnung müssen korrekt sein.
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