In diesem Blogbeitrag zeigen wir dir, wie du als Arbeitgeber mit der Erholungsbeihilfe deinen Mitarbeitern im Sommerurlaub etwas Gutes tun kannst. Außerdem erklären wir dir, wie du den Antrag einfach mit unserem Formular „Antrag auf Erholungsbeihilfe“ abwickelst.
Die Erholungsbeihilfe ist eine tolle Möglichkeit, deinen Mitarbeitern zur Urlaubszeit eine kleine Freude zu machen. Wir selbst haben das dieses Jahr bei uns im Unternehmen umgesetzt und fanden es eine super Idee, das auch mit allen MemoMeister-Kunden und Interessenten zu teilen sowie unser internes Formular, das wir für die Abwicklung erstellt haben, zur Verfügung zu stellen.
Als Chef willst du deinen Mitarbeitern zur Urlaubszeit eine kleine Freude machen? Dafür gibt es in Deutschland die sogenannte Erholungsbeihilfe.
Bitte beachten: Das ist nicht das gleiche wie Urlaubsgeld. Im Gegensatz zum normalen Urlaubsgeld ist die Erholungsbeihilfe nämlich zweckgebunden und es gibt gewisse Voraussetzungen, die man beachten muss. Dafür ist sie steuerlich begünstigt in Deutschland.
Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter. Mit der Erholungsbeihilfe kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einmal im Jahr zu einem ermäßigten Steuersatz einen Zuschuss zum Urlaub bzw. zur Erholung geben. Die Erholungsbeihilfe ist sozialversicherungsfrei und in der Regel versteuert der Arbeitgeber die Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 Prozent. So kommt der Mitarbeiter dann in den Genuss eines für ihn komplett steuer- und sozialversicherungsfreien Extras (brutto für netto).
Mehr Infos dazu gibt’s im Bauimpulse-Podcast:
Hier mal eine Übersicht, worauf der Arbeitgeber bei der Erholungsbeihilfe gegenüber seinen Mitarbeitern achten sollte:
Pragmatisch gesprochen, die Erholungsbeihilfe sollte kurz vor oder nach dem Urlaub beantragt und ausgezahlt werden. Der Urlaub des Mitarbeiters muss mindestens eine Woche betragen und er sollte Nachweise erbringen, zum Beispiel Hotelrechnungen oder Eintrittskarten.
Anders als bei Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder einer Bruttoeinmalzahlung, von der nur etwa die Hälfte beim Mitarbeiter ankommt, ist die Erholungsbeihilfe für die Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. So kommt netto deutlich mehr beim Mitatbeiter an. Denn der Arbeitgeber kann die Erholungsbeihilfe mit 25 % pauschal versteuern, wenn die Freigrenzen im Kalenderjahr nicht überschritten werden:
In diesem Video zeigen wir euch noch mal kurz, was die Erholungsbeihilfe ist, wie ihr sie in MemoMeister ausfüllen könnt und wie ihr an unser PDF-Formular „Antrag auf Erholungsbeihilfe“ kommt.
Wir zeigen in ein paar einfachen Schritten, wie du dieses Formular in MemoMeister nutzen kannst. Das Formular enthält alle wichtigen Infos, z. B. die zusammenhängende Urlaubszeit von mindestens einer Woche, die genauen Beträge für Mitarbeiter, Ehepartner und Kinder und die Regelung, dass die Beihilfe nur einmal im Jahr möglich ist. Außerdem musst du den Antrag zusammen mit einem Nachweis einreichen, zum Beispiel mit Hotelrechnungen oder Eintrittskarten. Dann sollte dein Steuerberater oder deine Lohnbuchhaltung alles Weitere erledigen können.
Das Formular findest du in der Vorlagensammlung von MemoMeister. Du kannst es ganz einfach in deinen Firmenaccount importieren. Gib dazu einfach „Antrag auf Erholungsbeihilfe“ in die Suche ein und dann importieren.
Du kannst für jeden Mitarbeiter eine digitale Personalakte anlegen und dort alle wichtigen Dokumente speichern, einschließlich Anträge auf Erholungsbeihilfe.
Als erstes wählst du die Vorlage für den Antrag auf Erholungsbeihilfe aus und befüllst sie dann mit den nötigen Angaben. Dazu gehören dann zum Beispiel der Name des Mitarbeiters, die Anzahl der Kinder und der Zeitraum des Urlaubs. Das Formular berechnet den Betrag der Erholungsbeihilfe automatisch.
Leg am besten auch noch die Belege für die Urlaubsausgaben deines Mitarbeiters dazu, also Zugtickets, Hotelrechnungen und Eintrittskarten. Dann hast du alle Nachweise für deinen Steuerberater sowie das Finanzamt zusammen.
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